| Landegebühren fremde Plätze |
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Seit einigen Monaten erreichen unseren Schatzmeister immer mehr Rechnungen von fremden Flugplätzen oder fremden Vereinen. Der Hintergrund ist eigentlich einfach: ein Motorflieger hat einen fremden Platz angeflogen und die dabei die Landegebühr vor Ort nicht bezahlt. Die Arbeit und der Verwaltungsaufwand, den unser Schatzmeister dabei hat, ist mit Worten fast gar nicht zu beschreiben: Deswegen hat der Vorstand beschlossen, dass Landegebühren ab sofort immer in bar vor Ort beglichen werden. Dies gilt auch für Tankflüge oder andere Flüge. Sofern der Flug im Auftrag des Vereins erfolgt ist, besteht nach dem Flug noch immer die Möglichkeit, mit dem Vorstand das Weitere abzusprechen. Wegen des imensen Verwaltungsaufwandes hat der Vorstand beschlossen, dem Mitglied 10,-- € Verwaltungskostenpauschale zu verrechnen, wenn die Landegebühr nicht bar vor Ort bezahlt wird. |
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